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Batteriegesetz


Hinweis gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir als Händler verpflichtet, Sie nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) auf Folgendes hinzuweisen:

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und bei einer geeigneten Sammel- oder Rücknahmestelle abzugeben.

2. Symbol der durchgestrichenen Mülltonne

Alle Elektro- und Elektronikgeräte sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern gekennzeichnet. Entsorgungs-Symbol-Selfio_1920x1920.webpDas Symbol weist darauf hin, dass Altgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern getrennt zu erfassen sind.

3. Rückgabemöglichkeiten

Verbraucher können Altgeräte unentgeltlich bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei dafür eingerichteten Rücknahmestellen (z. B. im Handel) abgeben.

Darüber hinaus sind wir als Vertreiber verpflichtet:

  • Kleingeräte (keine Kantenlänge größer als 25 cm) in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurückzunehmen.
  • Altgeräte der gleichen Geräteart zurückzunehmen, wenn ein neues, gleichwertiges Gerät gekauft wird.

Sie können entsprechende Altgeräte an uns zurücksenden. Bitte senden Sie diese ausreichend frankiert an folgende Adresse:
Hasuetchnik Deals - Roger Moore, Tulpenstr.5,53347 Alfter

4. Entnahme von Batterien und Lampen

Altgeräte können Batterien oder Lampen enthalten, die vor der Abgabe entnommen werden müssen. Diese dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden und sind ebenfalls getrennt zu erfassen.

5. Datenschutz-Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Endnutzer eigenverantwortlich für das Löschen personenbezogener Daten auf Altgeräten mit Speichermedien (z. B. Smartphones, PCs, Notebooks) verantwortlich sind, bevor diese zur Entsorgung abgegeben werden.

6. Rücknahmestatistiken

Nach § 18 Abs. 4 ElektroG sind Hersteller verpflichtet, jährlich Informationen über die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben für die Sammlung und Verwertung von Elektro-Altgeräten zu veröffentlichen. Diese Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stiftung EAR: www.ear-system.de.