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Felsiger Gebirgskamm mit schneebedeckten Gipfeln
Felsiger Gebirgskamm mit schneebedeckten Gipfeln

Badsanierung bei Pflegestufe in Köln Bonn Eifel und Koblenz

Ein Badezimmer ist mehr als ein funktionaler Raum. Es ist ein Ort der Sicherheit und des Wohlbefindens. Wenn Mutter Vater Tante Onkel oder andere Angehörige aufgrund einer Pflegebedürftigkeit Unterstützung benötigen wird das Bad schnell zum kritischen Punkt im Alltag. Zu hohe Wannenränder rutschige Fliesen und enge Wege erhöhen das Risiko von Stürzen. Eine barrierefreie Badsanierung schafft Abhilfe und bringt Unabhängigkeit zurück.

HTD realisiert moderne pflegegerechte Bäder die Komfort Design und Sicherheit verbinden. Unser Team im Raum Köln Bonn der Eifel und Koblenz übernimmt Planung Umsetzung und die komplette Fördermittelbeantragung. So entstehen Lösungen die sowohl funktional als auch ästhetisch überzeugen.

Rechtliche Grundlage und Zuschusshöhe von 4180 €

Die Förderung für barrierefreie Badumbauten ist in § 40 Absatz 4 SGB XI geregelt. Sie dient dazu pflegebedürftigen Menschen das Leben zu Hause zu erleichtern. Die Pflegekasse kann für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4180 € pro pflegebedürftiger Person bewilligen.

Anspruchsberechtigt sind Personen mit anerkanntem Pflegegrad von 1 bis 5. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt zum Beispiel beide Eltern kann der Zuschuss addiert werden und sich auf bis zu 16720 € erhöhen. Voraussetzung ist dass die Maßnahme die Pflege erleichtert die Selbstständigkeit fördert oder die häusliche Pflege ermöglicht.

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Nach der Bewilligung erfolgt die Umsetzung in der Regel innerhalb von 24 Stunden. So wird ein belastendes Badezimmer schnell zu einem sicheren und komfortablen Raum.

Förderbedingungen und Ablauf der Antragstellung

Der Weg zum Zuschuss ist klar strukturiert. Unser Team bereitet die Antragstellung vollständig vor und koordiniert die Kommunikation mit der Pflegekasse. Sie erhalten alle Unterlagen so dass der Antrag nur noch unterschrieben werden muss.

In der Regel erforderlich sind

  • Nachweis des Pflegegrades von 1 bis 5
  • Formloser Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahme
  • Kostenvoranschlag mit Beschreibung der geplanten Arbeiten
  • Fotos des aktuellen Badezimmers

Die Pflegekasse entscheidet meist innerhalb von drei Wochen. Liegt ein Gutachten des Medizinischen Dienstes vor kann die Frist bis zu fünf Wochen betragen. Nach der Bewilligung wird der Ausführungstermin abgestimmt und die Umsetzung startet in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Zwei Zielgruppen ein gemeinsames Ziel

Für Betroffene

Wer selbst betroffen ist wünscht sich einen Alltag mit Sicherheit und Selbstbestimmung. Ein barrierefreies Bad reduziert das Sturzrisiko gibt Bewegungsfreiheit und ermöglicht die Körperpflege ohne Angst. Durchdachte Lösungen wie bodengleiche Duschen rutschhemmende Oberflächen ergonomische Armaturen und gut erreichbare Ablagen erhöhen Komfort und Eigenständigkeit deutlich.

Für umsorgende Angehörige

Viele Kinder und Verwandte sind selbst nicht betroffen können nicht immer vor Ort sein und wohnen vielleicht sogar weiter weg. Fürsorge aus der Ferne braucht planbare Abläufe verlässliche Termine und klare Information. HTD übernimmt die Koordination erklärt jeden Schritt und hält alle Beteiligten auf dem Laufenden. So wissen Umsorgende jederzeit wo das Projekt steht und dass die Situation zu Hause schnell und sicher verbessert wird.

Sanierungsbeispiele

  • Bodennahe barrierearme Dusche flache Duschwanne mit niedrigem Einstieg rutschhemmende Oberfläche und gut erreichbare Armatur für mehr Sicherheit und Komfort
  • Ebenerdige Dusche schwellenloser Zugang mit großzügiger Bewegungsfläche auch für Gehhilfen geeignet pflegeleicht und modern
  • Badewanne mit Tür nachträglicher Türeinsatz in die vorhandene Wanne erleichtert den Einstieg und erhält die Möglichkeit zu baden

Welche Maßnahmen werden gefördert

Förderfähig sind bauliche Anpassungen die das Wohnumfeld an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person anpassen. Häufig umgesetzt werden

  • Umbau von der Badewanne zur bodengleichen Dusche
  • Einbau von Haltegriffen Duschsitzen und Stützklappgriffen
  • Rutschhemmende Bodenbeläge im gesamten Bad
  • Anpassung der Waschtischhöhe auch rollstuhlgerecht
  • Erhöhung oder Austausch des WCs für leichteres Aufstehen
  • Optimierte Türbreiten und blendfreie Beleuchtung

Schnelle Umsetzung häufig in einem Tag

Nach der Freigabe des Pflegekassenzuschusses beginnt die Umsetzung in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Viele Arbeiten lassen sich in wenigen Stunden abschließen zum Beispiel der Umbau von der Wanne zur Dusche oder der nachträgliche Einbau einer Badewannentür. Das Bad ist häufig bereits am Abend wieder nutzbar.

Staubarme Verfahren kurze Wege und sorgfältige Vorbereitung sorgen für einen reibungslosen Ablauf. Termine werden verlässlich eingehalten und der Alltag wird so wenig wie möglich beeinträchtigt.

Der Ablauf Ihrer Badsanierung

  1. Beratung Bedarf klären Pflegegrad prüfen Ziele definieren
  2. Aufmaß und Planung räumliche Gegebenheiten erfassen Lösungen ausarbeiten Material und Ausstattung festlegen
  3. Antragstellung Unterlagen erstellen Nachweise zusammenstellen Einreichung bei der Pflegekasse
  4. Bewilligung Termin abstimmen Material disponieren Vorbereitung der Ausführung
  5. Montage saubere Umsetzung häufig in einem Tag Dokumentation der Maßnahme
  6. Abschluss Übergabe Einweisung Unterlagen für die Abrechnung mit der Pflegekasse

Für wen lohnt sich die Förderung

Der Zuschuss nach § 40 Absatz 4 SGB XI steht pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu die zu Hause leben. Das gilt für Eigentümer und für Mieter. In Mietverhältnissen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Unser Team unterstützt bei der sachlichen Begründung und stellt Vorlagen zur Verfügung.

Beispiele für Kosten und Zuschusswirkung

Ein typischer Umbau von der Wanne zur bodengleichen Dusche liegt häufig im Bereich von 4000 € bis 8000 €. Mit dem Zuschuss der Pflegekasse in Höhe von bis zu 4180 € reduziert sich der Eigenanteil deutlich. In manchen Fällen ist keine Zuzahlung erforderlich wenn die Zuschusshöhe den Aufwand vollständig deckt. Die Abrechnung kann so gestaltet werden dass keine Vorleistung nötig ist.

Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt kann der Zuschuss addiert werden. So lassen sich auch umfassendere Maßnahmen finanzieren ohne das Budget der Familie zu überlasten.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Beratung zur Förderung nach § 40 Absatz 4 SGB XI
  • Vollständige Antragserstellung inklusive Begründung und Fotodokumentation
  • Aufmaß Planung Materialauswahl und terminfeste Organisation
  • Schnelle Ausführung häufig in einem Tag nach Bewilligung
  • Dokumentation und Unterstützung bei der Abrechnung mit der Pflegekasse
  • Regionale Betreuung in Köln Bonn Eifel und Koblenz mit persönlichem Ansprechpartner

Fürsorge auch aus der Ferne

Kinder und Verwandte möchten helfen können aber nicht immer vor Ort sein und wohnen oft viele Kilometer entfernt. HTD bietet klare Kommunikation feste Zeitfenster und regelmäßige Updates. So behalten Umsorgende den Überblick und wissen dass Mutter Vater Tante oder Onkel gut versorgt sind und das neue Bad schnell Mehrwert schafft.

Fazit

Eine Badsanierung bei bestehendem Pflegegrad ist eine wirksame Maßnahme für mehr Sicherheit Selbstständigkeit und Lebensqualität. Dank des Zuschusses der Pflegekasse nach § 40 Absatz 4 SGB XI in Höhe von bis zu 4180 € pro Person werden die Kosten spürbar reduziert. Mit HTD gelingt der Prozess strukturiert transparent und zügig. Nach der Bewilligung startet die Umsetzung in der Regel innerhalb von 24 Stunden und ist häufig in einem Tag abgeschlossen. So entsteht ein Badezimmer das den Alltag erleichtert die Fürsorge unterstützt und über viele Jahre zuverlässig bleibt.