Hinweis zum Nullsteuersatz / Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
Seit dem 1. Januar 2023 gilt gemäß § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) in Deutschland für bestimmte Photovoltaikanlagen ein Nullsteuersatz. Das bedeutet: Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen entfällt die Umsatzsteuer vollständig. Diese Regelung wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 präzisiert und erweitert.
Voraussetzungen für die steuerfreie Lieferung und Installation
- Die Photovoltaikanlage wird auf, in oder an einem Gebäude installiert, das für Wohnzwecke, öffentliche oder gemeinnützige Zwecke genutzt wird.
- Die installierte Bruttoleistung der Anlage beträgt je Wohn- oder Gewerbeeinheit maximal 30 kW (peak).
- Für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2025 in Betrieb genommen wurden, galten teilweise abweichende Höchstgrenzen (z. B. 15 kW je Einheit bei Mehrfamilienhäusern). Diese sind bei Altanlagen zu beachten.
- Die Gesamtleistung aller Photovoltaikanlagen, die einer natürlichen Person oder Mitunternehmerschaft zugeordnet sind, darf 100 kW (peak) nicht überschreiten.
Leistungen, die von der Steuerbefreiung erfasst werden
Der Nullsteuersatz kann auf folgende Lieferungen und Leistungen angewendet werden:
- Solarmodule, Wechselrichter, Stromspeicher, Montagesysteme, Kabel und weiteres Zubehör
- Montage- und Installationsleistungen im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage
- Transport, Versand und Lieferung im Zuge der Anlagenmontage
Hinweise für den Bestellprozess
Damit eine Rechnung mit 0 % MwSt ausgestellt werden kann, müssen Käufer bestätigen, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Andernfalls sind wir verpflichtet, die Umsatzsteuer nachträglich zu berechnen.
Wir behalten uns vor, Nachweise (z. B. Auszug aus dem Marktstammdatenregister, Angaben zur Gebäudeart oder Leistungsdaten) anzufordern, um die Steuerfreiheit zu prüfen.
Gültigkeit und rechtlicher Hinweis
Die Regelung gilt derzeit unbefristet, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt bleiben. Sollten sich gesetzliche Änderungen ergeben, passen wir unsere Informationen entsprechend an.
Dieser Hinweis dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.